Trump, Erdogan, Putin, Merkel und Co. stoppen: Alle gegen G20!

Am 7./8. Juli 2017 wird in Hamburg das G20-Gipfeltreffen der größten imperialistischen Industrie- und Schwellenländer stattfinden. Dort wollen die höchsten Repräsentant*innen der herrschenden Klasse ihre Politik diskutieren. Für die große Mehrheit der Weltbevölkerung bedeutet das nichts Gutes: Wir haben weitere Angriffe auf unsere Lebensstandards und auf elementare soziale Rechte zu erwarten. In der Vergangenheit hat sich gezeigt, dass kein noch so langes Gespräch zwischen den Herrschenden dazu in der Lage wäre, den erschreckend schnell voranschreitenden Klimawandel, die Verschmutzung und Zerstörung unserer Umwelt oder die überall geführten Kriege für Rohstoffe, Konzernprofite und geopolitischen Einfluss zu stoppen. Wer will, dass damit Schluss ist, sollte selbst aktiv werden!

Wenn bekennende Rassisten und Sexisten wie US-Präsident Donald Trump oder autokratische Diktatoren wie der türkische Präsident Erdogan hier herkommen, dann haben wir Grund genug, sie wieder zu vertreiben! In „ihren“ Ländern sind sie bereits mit riesigen Massenprotesten der einfachen Bevölkerung konfrontiert. Gegen die Amtseinführung von Trump und seinem Konzernkabinett und gegen die rassistische, sexistische und kriegstreiberische Politik, die von ihm ausgehen wird, sind Ende Januar in den USA mehrere Millionen Menschen auf die Straße gegangen. In der Türkei stellen sich mit Demonstrationen immer wieder zehntausende Menschen gegen Erdogans Weg in die Diktatur. Wenn die bürgerlichen Staats- und Regierungschefs der Welt in Hamburg zusammenkommen, dann sollten wir ihnen einen gebührenden Empfang bereiten! Linksjugend [’solid] ruft deshalb dazu auf, sich im Juli an den Gegenprotesten gegen den Gipfel der Herrschenden zu beteiligen.

Dazu wird der Bundesverband politisches Material erstellen, Landesverbände und Basisgruppen bei der Organisation von Info- und Mobi-Veranstaltungen unterstützen und sich danach erkundigen, ob eine organisierte gemeinsame Anreise nach Hamburg aus verschiedenen Großstädten Deutschlands möglich ist. Außerdem unterstützen wir den Hamburger Landesverband von linksjugend [’solid] bei der Durchführung der von den Genoss*innen vor Ort geplanten Aktionen und Proteste.

Wahlrecht ab null Jahren

Die Debatte um Mindestwahlalter ist momentan wieder abgeflaut und nicht mehr in den Medien präsent. Dennoch sollte das Mindestwahlalter gerade in Bezug auf die kommende Bundestagswahl wieder Beachtung finden.

Freie und gleiche Wahlen, aber noch nie für alle
In Deutschland ist das Wahlrecht durch die Unterzeichnung der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, sowie des UN-Zivilpakt ein demokratische legitimiertes Menschenrecht. Somit steht nach unserem Verständnis allen Personen, welche in Deutschland leben das Recht zu wählen zu. Allerdings wird 12,91 Millionen Menschen[1] in Deutschland dieses Recht verwehrt. Dies liegt an der willkürlichen Festlegung, dass nur Personen über 18 Jahren in Deutschland wählen dürfen. Wie willkürlich diese Festlegung ist, zeigt ein Blick in die Geschichte des Wahlalters in Deutschland.

1945 wurde das Wahlrecht von 20 auf 21 Jahre erhöht, nur um 25 Jahre später auf 18 Jahre gesenkt zu werden. 1974 wird das passive Wahlrecht dem angepasst. Niedersachsen setzt 1995 das Wahlalter auf kommunaler Ebene auf 16 Jahre fest. Bremen und Brandenburg folgen dem Trend und erlauben Wahlen auf Landesebene 2009 bzw. 2011 ab 16 Jahren. All diese Festlegungen erfolgen ohne konkrete Begründung. Diese Altersgruppen werden lediglich nun auch für (begrenzt) mündig gehalten. Diese Grenzen stehen ebenso im Gegensatz zu dem Strafmündigkeitsalter von 14 Jahren.

Die Geschichte demokratischer Wahlen zeigt ebenso, dass eine Festlegung von willkürlichen Hürden zur Wahl immer ein Mittel war, um bestimmte Bevölkerungsgruppen von der öffentlichen Meinungsbildung auszuschließen. Sei es der Ausschluss von Frauen* (der in der Schweiz bis 1971 anhielt!), Personen ohne Besitz, Personen mit geringem Steueraufkommen oder Personen, welchen eine bestimmte Ethnie oder Rasse zugeschrieben wurde.

Eine der Gruppen, die immer noch ausgeschlossen sind, sind eben Personen unter 18 Jahren. Diese Festlegung wird auch nicht weiter begründet, sondern durch eine historische Gewachsenheit verteidigt. Diese ist offensichtlich nicht gegeben.

Wählen dürfen nur “reife Menschen”
Häufig wird das Argument angeführt, dass Kinder einfach nicht reif genug seien zu wählen. Allerdings hängt Reife und Alter eines Menschen nicht zusammen. Es gibt Personen jeglichen Alters, welche sich noch nicht oder nie mit Politik beschäftigt haben und genauso Personen, welche bestens informiert sind. Allerdings wird diese Frage nur bei Personen unter 18 Jahren aufgeworfen. So kann ein Mensch unter 18 Jahren sehr informiert sein und genau wissen, wen und warum er*sie wählt, während Personen über 18 Jahren einfach zufällig ein Kreuz machen können, ohne sich vorher zu informieren. Niemand versucht einem*einer Wähler*in das Wahlrecht zu entziehen, wenn diese*r sich nicht informiert hat. Diese Sonderbehandlung gibt es nur bei Kindern.

Fraglos gibt es viele Kinder, welche sich nicht mit Politik auskennen und auch kein Interesse an ihr haben. Dies ist bei Personen über 18 Jahren allerdings ebenso der Fall. Desinteresse kann aber kein Argument sein, da es keine Wahlpflicht gibt. So können auch Erwachsene, welche sich nicht für die Politik oder die Gesellschaft interessieren, nicht von ihrem Wahlrecht Gebrauch machen. Deswegen wird ihnen dieses aber nicht entzogen. Niemand muss wählen, aber jede*r sollte wählen dürfen.

Ein Wahlrecht für Kinder würde auch direkt dazu führen, dass sich der Umgang mit Kindern von Politik und Gesellschaft ändern müsste. So müssten Reden, Wahlprogramme und Grundsatzprogramme so geschrieben werden, dass auch Kinder sie verstehen, da diese als potenzielle Wähler*innen ebenso geworben werden müssen. Die oft verklausulierte Politiksprache müsste gegen eine leichtere, allgemein verständliche Alltagssprache eingetauscht werden, wovon Personen aller Altersgruppen profitieren dürften. Ebenso würden sich kinderrechtliche Forderungen endlich vermehrt in Wahlprogrammen wiederfinden. Auch der Blick auf das Schul- und Bildungswesen wäre ein anderer.

Ein weiterer Einwand gegen das Kinderwahlrecht ist, dass diese leichter zu beeinflussen seien. Allerdings sind Personen über 18 Jahren ebenso beeinflussbar. Ansonsten wäre jegliche Wahlwerbung nutzlos, da sie keine Wirkung auf die Personen hätte. Kinder sind auch leichter beeinflussbar, da diese sich bisher wahrscheinlich eher weniger Gedanken über Politik gemacht haben, da ihre Meinung sowieso als irrelevant angesehen wird. Ebenso ist die Befürchtung Kinder würden einfach das wählen, was ihre Eltern ihnen vorgeben ungerechtfertigt. Zum einen trifft dieser Vorwurf momentan wahrscheinlich auch auf sehr viele Personen über 18 Jahre zu und zum anderen liegt die letzte Entscheidung immer bei der wählenden Person. Der Vorwurf, dass Personen einfach nur wählen würden, was ihnen von einem Elternteil vorgegeben wird, stellt auch eine direkte Parallele dazu dar, dass bei der Einführung des Frauenwahlrechts argumentiert wurde, dass Frauen nur wählen würden, was der Mann ihnen vorgeben würde.

Das Argument, dass Kinder vermehrt “extremistische Parteien” wählen würden und deshalb nicht wählen sollten, ist ebenso absurd.[2] Einer Bevölkerungsgruppe aufgrund ihres Wahlverhaltens das Wahlrecht zu entziehen ist zutiefst undemokratisch. Darüber hinaus sollten die Gründe für ein solches Wahlverhalten bedacht werden. Zu den “extremistischen Parteien”, die nach populärer Ansicht überrepräsentiert sind, gehörten vor allem rechtsradikale Parteien wie die NPD. Diese hat gezielt versucht, mit Aktionen wie Schulhof-CDs junge Menschen für ihre menschenverachtende Politik zu gewinnen. Sie waren erfolgreich, weil sie weitestgehend die einzige Partei war, die versucht hat schon früh mit Kindern und Jugendlichen in Kontakt zu treten. Allerdings hat die NPD durch den Aufstieg der AfD an Bedeutung eingebüßt und dieser Punkt hat an Aktualität eingebüßt.

Ein weiteres Argument der Befürworter von Wahlaltersgrenzen ist, dass der Jugendschutz dafür sorgt, dass Kinder besonders geschützt werden. So ist ein Kind erst mit 14 Jahren strafmündig und es gilt das Jugendschutzgesetz. Folglich sollten Kinder auch nicht schon mit null Jahren das Wahlrecht gewährt werden. Allerdings ist der Vergleich hier absurd. Bei Gesetzen wie Jugendschutz oder Strafmündigkeit geht es tatsächlich um den Schutz von Kindern. Beim Wahlrecht dagegen geht es nicht um den Schutz. Denn es gibt keinen Grund, warum man Menschen vor dem Recht zu wählen schützen sollte.

Generationengerechtigkeit
Politik wird schon immer von alten Männern dominiert. Diese Dominanz der alten Generation wird in den nächsten Jahren deutlich zunehmen, da die deutschen Gesellschaft altert. So werden laut Prognosen bis 2050 40% der Bevölkerung 60 Jahre oder älter sein.[3] Dieses gesellschaftliche Ungleichgewicht wird in der repräsentativen Demokratie noch dadurch verstärkt, dass ein Großteil der jungen Menschen – nämlich die unter 18-jährigen – nicht repräsentiert werden. Insbesondere bei akuten Gefahren wie Klimawandel und Krieg dürfen junge Menschen nicht mitentscheiden. Diese Probleme werden von alten Menschen diskutiert, die nicht mit den Folgen leben müssen.

Die Absurdität zeigt sich auch beispielhaft an der Debatte über die Wehrpflicht. Personen welche in ihrem Leben noch nicht die Chance hatten bei einer Wahl Einfluss auf die Gesetzgebung zu nehmen, mussten sich trotzdem der Wehrpflicht beugen. Natürlich sind Wahlen nicht das einzige Mittel der Einflussnahme auf die Politik, allerdings sollte ihre Bedeutung und Verbindlichkeit beachtet werden.

Durch die Nichtbeachtung von Kindern bei der Wahl kann diese auch kein repräsentatives Stimmungsbild abgeben. Da ein Teil der Gesellschaft ausgeschlossen ist, wird die gesellschaftliche Vielfalt nicht korrekt abgebildet. Gerade in Themen der Akzeptanz und Toleranz von nicht normgerechten Lebensformen sind junge Menschen deutlich offener als die ältere Generation. Dies zeigt sich unter anderem an der Debatte über gleichgeschlechtliche Ehe, bei der junge Menschen eine Öffnung der Ehe für alle mit einer deutlichen Mehrheit befürworten, während alte Menschen diese blockieren. Solche Konflikte werden durch das Mindestalter bei Wahlen nur noch mehr von der älteren Generation dominiert.

Kinderparlamente und Stellvertreter*innenwahlrecht
In einigen Städten und Gemeinden existieren sogenannte Kinder- oder Jugendparlamente. Diese sollen Kindern und Jugendlichen suggerieren, dass sie am politischen Leben teilhaben und ihre Stimme auch ins Gewicht fällt. Allerdings sind solche Parlamente kein Ersatz für ein vollwertiges Wahlrecht für alle Menschen. Es geht nicht darum, dass Kinder und Jugendliche mit einem Politikspiel oder einer Alibiveranstaltung abgespeist werden, sondern, dass sie als vollwertige Menschen anerkannt werden. Analog haben sich auch Frauen* nicht mit einem Frauen*parlament oder Renter*innen mit einem Renter*innenparlament zufrieden gegeben.

Das Modell des Stellvertreter*innenwahlrecht ist ebenfalls abzulehnen. Dabei würde das Wahlrecht auf eine ältere Person übertragen, bis das Mindestwahlalter erreicht ist und das Kind oder der*die Jugendliche das Wahlrecht selbstständig ausführen darf. Dies stellt keine wirkliche Verbesserung dar, da das Interesse von Eltern oder ähnlichen Stellvertreter*innen oft nicht dasselbe Interesse, wie das des Kindes ist. Zudem widerspricht ein solches Wahlrecht auch den Grundsätzen einer freien und direkten Wahl.

In der Konsequenz fordern wir die linksjugend [‘solid] die Abschaffung eines Mindestwahlalters. Das Mindestwahlalter basiert auf adultistischen Vorurteilen und es ist vollkommen willkürlich festgelegt. Wie dargestellt muss die Forderung sein, dass das Mindestwahlalter vollkommen abgeschafft wird und jedem Menschen in Deutschland muss die Möglichkeit gegeben werden, sich für eine Wahl registrieren zu lassen und dadurch in dieser zu wählen. Eine Herabsenkung des Wahlalters ist kritisch zu befürworten. Es geht uns zwar um eine qualitative Änderung und nicht eine quantitative, allerdings ist dies zumindest ein Schritt in die richtige Richtung.

Das Wahlrecht muss nicht nur unabhängig von “Rasse, Hautfarbe, Geschlecht, Sprache, Religion, politischer oder sonstiger Überzeugung, nationaler oder sozialer Herkunft, Vermögen, Geburt oder sonstigem Stand”[4], sondern auch explizit unabhängig vom Alter gewährt werden.

[1] https://de.statista.com/statistik/daten/studie/197783/umfrage/minderjaehrige-kinder-in-deutschland/

[2] Auf die unsinnige Extremismustheorie, die dem zugrunde liegt, soll an dieser Stelle nicht eingegangen werden.

[3] https://www.destatis.de/DE/Publikationen/Thematisch/Bevoelkerung/DemografischerWandel/ KrankenhausbehandlungPflegebeduerftige5871102109004.pdf?__blob=publicationFile

[4] aus dem Verbot der Diskriminierung Artikel 2 der UN-Menschenrechtscharta

Jobstown Not Guilty!

Wir, die linksjugend [‘solid] möchten unsere ernsten Bedenken bezüglich der Verurteilung eines Minderjährigen im Jugendgericht, sowie hinsichtlich der anstehenden Prozesse (beginnend am 24. April) von 18 weiteren Menschen, in Irland aussprechen. Die Angeklagten nahmen am 11. November 2014 in Jobstown an einem Protest gegen Kürzungen und Wassergebühren teil, bei welchem auch die frühere Tanaiste (Vize-Premierministerin) anwesend war.

Soweit wir wissen, ist es ein beispielloser Vorfall im irischen Staat, dass Menschen für die Teilnahme an einer Sitzblockade, welche das Auto der Ministerin nicht passieren ließ, wegen “Freiheitsberaubung” angeklagt werden. Das setzt friedlichen zivilen Ungehorsam mit Entführung gleich und kann, bei vollem Strafmaß, lebenslange Haft zur Folge haben. Ein Schuldspruch in den Jobstown-Prozessen wäre ein massives Fehlurteil, welches Menschen dafür bestraft, sich für ihre Rechte eingesetzt zu haben. Er wäre ein bedrohlicher und gefährlicher Präzedenzfall, welcher den Weg für Anklagen auf Freiheitsberaubung gegen verschiedene Protestformen ebnen würde: Streikposten, Anti- Kriegs-Aktionen, Proteste für das Recht auf Abtreibung oder lokale Mobilisierungen gegen die furchtbare Wohnungskrise oder die wachsende soziale und ökonomische Ungleichheit, bei welchen Politiker*innen oder andere kurzweilig blockiert werden könnten. Es wäre eine Bedrohung für die Grundrechte, sowie das Recht auf Versammlungsfreiheit und gewaltlosen Widerstand. Es ist offensichtlich, dass das Establishment die Jobstown-Aktivist*innen ins Gefängnis stecken will, um den einfachen Menschen den Mut zu nehmen, sich auch an Protestbewegungen wie der Bewegung gegen die Wassergebühren zu beteiligen. Diese Bewegung war ein Erfolg und hat das politische Establishment dazu gezwungen, die Gebühren fallen zu lassen. Es ist eine nicht hinnehmbare Situation, dass nun 18 Menschen und Familien mit der Belastung einer potenziell langen Haftstrafe umgehen müssen. Schon jetzt müssen sie es aushalten, als Kriminelle dargestellt zu werden: die Angeklagten wurden in ihren Wohnungen unter großen Polizeiaufgebot nicht gerade mit Samthandschuhen verhaftet. Protest ist kein Verbrechen. Wir fordern, dass die Anklagen fallen gelassen werden. Wir unterstützen die „Jobstown Not Guilty“ Kampagne und rufen alle Menschen dazu auf, dasselbe zu tun, um ihren Stimmen Gehör zu verschaffen.

Neuer Bundessprecher*innenrat

Auf unserem Bundeskongress in Leipzig haben wir einen neuen Bundessprecher*innenrat gewählt. Dem BSpR 2017/2018 gehören an:
Lissy Bott (Bundesschatzmeisterin, Thüringen), Paul Gruber (Sachsen), Lucas Kannenberg (Berlin), Jakob Migenda (Hessen), Sarah Rambatz (Hamburg), Noro Schlorke (Thüringen).

Zum Beginn der zweiten Sammelphase der Berliner Initiative »Deutsche Wohnen & Co. enteignen!«: Bundesweite Unterstützungskampagne startet

Pressemitteilung vom 22.02.2021

Am Freitag, 26. Februar beginnt in Berlin die zweite Sammelphase des Volksbegehrens »Deutsche Wohnen & Co. enteignen!«, das Immobilienkonzerne mit Beständen über 3.000 Wohneinheiten in Berlin vergesellschaften und in Gemeingut überführen möchte. Zeitgleich startet eine bundesweite Unterstützungskampagne für »Deutsche Wohnen & Co. enteignen!«, die von Mieter*inneninitiativen und stadtpolitisch Aktiven aus ganz Deutschland getragen wird.

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Linksjugend [’solid] fordert Altmaier-Rücktritt

Pressemitteilung vom 16.12.2020

Die Linksjugend [’solid] reagiert empört darauf, dass Wirtschaftsminister Peter Altmaier der Öffentlichkeit laut Berichten des SPIEGEL länger als ein Jahr lang ein Gutachten vorenthalten hat, welches die begonnene Umsiedlung der Dörfer Keyenberg, Kuckum, Ober- und Unterwestrich und Berverath für den Tagebau Garzweiler hätte abwenden können.

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Wir suchen Verstärkung

Wir suchen Verstärkung in unserem Team in der Bundesgeschäftsstelle in Berlin. Wir wollen dieses Jahr folgende Stellen (neu) besetzen:

Du hast Fragen zum Stellenprofil, zum Verfahren etc.? Dann wende dich gerne an info@linksjugend-solid.de.

Solidaritätserklärung mit den streikenden Beschäftigten im ÖPNV

Wenn wir die Klimakatastrophe noch stoppen wollen, müssen wir den Autoverkehr deutlich reduzieren. Nur mit einem guten öffentlichen Nahverkehr können die CO2-Emissionen im Verkehr deutlich verringert und damit dafür gesorgt werden, dass der Verkehrsbereich endlich seinen Beitrag zur Einhaltung der Pariser Klimaziele beiträgt. Gute Bus- und Bahnanbindung mit kurzen Wartezeiten, verlässlichen Anschlüssen, dichterer Taktung, neuen Haltestellen und Linien sind Voraussetzung für das Gelingen der Mobilitätswende.

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Pressemitteilung von Die Linke.SDS und linksjugend [ˈsolid] zur Situation der Studierenden

Die Corona-Krise hat vielen Studierenden ihren Job gekostet und sie an den Rand der Existenz gedrängt. Doch während Konzerne mit zahlreichen milliardenschweren Konjunkturmaßnahmen gestützt werden, tauchen Studierende im Konjunkturprogramm gar nicht erst auf. Eine der wenigen Hilfen in der Corona-Zeit sind zinslose Darlehen. Auch die nun von Bildungsministerin Karliczek angekündigten Zuschüsse in Höhe von 500€ sind eine Farce. Als Sozialistisch-Demokratischer Studierendenverband (Die Linke.SDS) und linksjugend [ˈsolid] fordern wir deshalb:

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Pressemitteilung der linksjugend [‘solid] zur Situation in den griechischen Flüchtlingslagern

In den Flüchtlingslagern auf den griechischen Inseln leben mehr als 42.000 Menschen. Die Verhältnisse in diesen Lagern sind bereits ohne Coronakrise menschenunwürdig: Es gibt kaum Medikamente, unzureichend sauberes Trinkwasser und Lebensmittel; Heizung, Strom und Decken fehlen. Die sanitären Zustände sind katastrophal und tragen dazu bei, dass sich in den Lagern, in denen Menschen zu Tausenden auf engstem Raum leben, Krankheiten wie ein Lauffeuer ausbreiten.

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