Einen zweiten Iran kann niemand wollen – Solidarität mit den Demokraten in Afghanistan

Beschluss der zweiten Tagung des XIII. Bundeskongress am 9. Mai 2021

Die linksjugend [’solid] befürwortet den Truppenabzug aus Afghanistan. Zeitgleich wird gefordert, dass alle NATO-Staaten mehr
Entwicklungsarbeit leisten, damit die
 Bevölkerung des afghanischen Staates wieder ein wahres Sicherheitsgefühl nach Jahrzehnten empfinden kann.

Gegen reduktiven und antisemitischen Antikapitalismus, für eine emanzipatorische und radikale Systemkritik! 

Beschluss der zweiten Tagung des XIII. Bundeskongress am 9. Mai 2021

Als linksjugend [’solid] erkennen wir an, dass es vermeintliche Kritik am Kapitalismus gibt, dessen Spielarten anschlussfähig für Antisemitismus sind. Stattdessen stehen wir für eine Kritik am Kapitalismus, die nicht lediglich über die bürgerliche Gesellschaft hinausgeht, sondern die es erstrebt, der Arbeiter:innenklasse die Kontrolle über die gesellschaftlichen Produktionsmittel zu verschaffen.

Folgende Positionen verurteilt die linksjugend [’solid] als reduktive, verkürzte und antisemitische Formen der Kapitalismuskritik:
• Reduzierung von gesellschaftlichen Problemen, die durch den Kapitalismus verursacht wurden auf Einzelpersonen oder menschliche Eigenschaften wie Gier. Dies heißt keineswegs, dass die Handlungsmacht vor allem mächtiger Akteur:innen im Kapitalismus geleugnet oder unterschätzt werden soll. (E.g.: Gäbe es  irgendwann nicht mehr einen gewissen Kapitalisten, der sich aktuell prominent der gewerkschaftlichen Organisation der Arbeiter:innen in seinen Betrieben widersetzt, würde sich der Kapitalismus zwar nicht ohne weiteres auflösen, dennoch ist dieser Kapitalist für sein Handeln verantwortlich.)
• Die Unterteilung der kapitalistischen Warenproduktion in eine gute, schaffende Produktionssphäre und eine schlechte, raffende Zirkulationssphäre.
• Die Darstellung des Zins als zentrales Problem des Kapitalismus.
• Jegliche Ineinssetzung von Jüd:innentum und Bourgeoisie.

Wir wollen insbesondere auf den Klasseninhalt einer solchen vermeintlichen Kapitalismuskritik aufklären: Forderungen dieser Art sind typisch für den kleinbürgerlichen Sozialismus wie ihn Marx und Engels im Manifest der kommunistischen Partei beschreiben (MEW 4, S.484f.). Für Kleinbürger und Kleinbauern, die in konstanter Bedrohung durch die Monopolisierungstendenz des Kapitals leben, gleichzeitig aber selber Produktionsmittel besitzen, besteht die Tendenz, ihr eigenes Kleinkapital als „schaffend“ zu idealisieren, das Monopolkapital, das droht ihr eigenes aufzusaugen, als „raffend“ abzuwerten. Ihr Interesse ist es laut Marx und Engels „entweder die alten Produktions- und Verkehrsmittel wiederherstellen und mit ihnen die alten Eigentumsverhältnisse und die alte Gesellschaft, oder […] die modernen Produktions- und Verkehrsmittel in den Rahmen der alten Eigentumsverhältnisse, die von ihnen gesprengt wurden [..] gewaltsam wieder ein[zu]sperren“. Die beste Immunisierung gegen derart reaktionär-utopische Tendenzen ist eine geschulte und entschlossene Arbeiter:innenbewegung, mit der Klarheit, dass nicht nur eine Enteignung „der Mächtigsten“, oder einer Entledigung der bürokratischen Hürden der Zirkulationssphäre, sondern ausschließlich eine vollständig unter demokratischer Arbeiter:innenkontrolle stehende Produktion wirkliche Emanzipation bedeutet.

Wider der Gesinnungsjustiz – Für eine kritische Aufarbeitung des Rondenberg-Prozesses

Beschluss der zweiten Tagung des XIII. Bundeskongress am 9. Mai 2021

Es ist der 7. Juli 2017, der Freitag des G20-Gipfels. Früh morgens zieht eine Demonstration mit etwa 200 Teilnehmer:innen von einem Camp im Altonaer Volkspark los.

Gegen 6:30 Uhr trifft sie im Rondenbarg, einer Straße in einem Industriegebiet, plötzlich auf die von fünf Wasserwerfern begleitete Beweissicherungs- und Festnahmeeinheit (BFE) Blumberg. Ohne Vorwarnung stürmt diese auf die Versammlungsteilnehmer:innen los, um auf sie einzuprügeln. Aus der Demonstration werden – nach Beginn des Angriffs durch die Polizei – vereinzelt Flaschen auf die Polizei geworfen, verletzt wird dabei niemand. Ein paar Versammlungsteilnehmer:innen bleiben stehen, viele versuchen zu fliehen. Links von der Straße ist eine hohe Böschung, von hinten stürmt weitere Polizei an. Viele versuchen, nach rechts eine von einem Geländer geschützte, mehrere Meter hohe Mauer herunterzuspringen, um über den dort gelegenen Parkplatz zu fliehen. Polizist:innen drücken dann Versammlungsteilnehmer:innen gegen das Geländer, das unter deren Last nachgibt. Die gegen das Geländer gedrückten Versammlungsteilnehmer:innen stürzen herab und ziehen sich teils schwere Verletzungen zu.

Nach Festnahmen durch die Polizei folgen Ermittlungsverfahren und später Anklagen.
Insgesamt werden 85 Versammlungsteilnehmer:innen angeklagt. Ihnen werden gemeinschaftlicher schwerer Landfriedensbruch sowie weitere Delikte – gefährliche Körperverletzung, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamt:innen, tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamt:innen, Sachbeschädigung, Bildung bewaffneter Gruppen – vorgeworfen.

Niemandem kann jedoch ein konkretes Delikt nachgewiesen werden. Die Staatsanwaltschaft lässt sich davon jedoch nicht beirren und beantragt erfolgreich Haftbefehle gegen Beschuldigte – weiterhin entgegen § 114 StPO ohne Vorliegen eines Verdachtes für eine konkrete strafrechtlich sanktionierte Handlung.

Ende 2020 beginnen die ersten mündlichen Verhandlungen gegen fünf der 85 Angeklagten. Zur Anwendung des Landfriedensbruchparagraphen, § 125 StGB Wesentlicher juristischer Hintergrund ist die Anwendung des Landfriedensbruchparagraphen § 125 StGB. Die derzeitige Fassung, nach der für die Erfüllung des Tatbestands erforderlich ist, sich an entsprechenden Gewalttätigkeiten oder Bedrohungen beteiligt zu haben, die dann aus der Menschenmenge heraus begangen werden, oder auf eine Menschenmenge entsprechend eingewirkt werden muss, also nicht ausreicht, lediglich an einer Versammlung teilzunehmen, aus der heraus Gewalttätigkeiten oder Bedrohungen begangen werden, hat der Paragraph seit der Strafrechtsreform 1969. Bis dahin reichte aus, Versammlungsteilnehmer:in zu sein, um den Straftatbestand zu erfüllen. Bei der Gesetzesänderung 1969, die, was den Tatbestand betrifft, im Wesentlichen bis heute besteht, hatte der Gesetzgeber vor dem Hintergrund allgemeiner Liberalisierungstendenzen im Strafrecht auch genau das zum Ziel, die bloße Versammlungsteilnehmer:innenschaft zu entkriminalisieren. Vor diesem Hintergrund zeichnen die Rondenbarg-Verfahren ein Tendenz ab, den § 125 StGB über den Wortlaut hinaus auszudehnen. Den Angeklagten wird lediglich zur Last geworfen, Teilnehmer:in der Versammlung zu sein, aus der heraus Gewalttätigkeiten gegenüber der Polizei begangen sein sollen. Die Staatsanwaltschaft spricht der Versammlung dabei auch ab, eine politische Demonstration zu sein, um so den Sachverhalt aus dem Schutzbereich des Demonstrationsgrundrechtes herauszuhalten – obwohl die Versammlung sämtliche im Verwaltungsrecht gängigen Merkmale für eine politische Demonstration erfüllt (so gingen die Versammlungsteilnehmer:innen bspw. in geschlossener Formation, trugen Transparente und riefen Parolen).

Diese Tendenz ist als krasser Angriff auf das Versammlungsgrundrecht zu qualifizieren und richtet sich darüber hinaus gegen den verfassungsrechtlich verankerten Grundsatz „keine Strafe ohne vorherige gesetzliche Bestimmtheit“. Die Staatsanwaltschaft will
 eine Verurteilung auch ohne ausreichende Rechtsgrundlage erwirken, um so ein politisches Signal gegen Linksradikale zu setzen. Das ist Gesinnungsjustiz.

Gefährliche Tendenzen in der Strafrechtspolitik

Während passiert, was rechtlich gar nicht sein dürfte (nämlich, dass ohne den Vorwurf einer konkreten strafrechtlich sanktionierten Handlung Personen nach dem § 125 StGB angeklagt werden), fordern einige bereits die Anpassung des Rechts an die tatsächlichen Begebenheiten. So forderte Nordrhein-Westfalens Innenminister Herbert Reul die Ausweitung des Tatbestandes in § 125 StGB auf alle Versammlungsteilnehmer:innen, um so besser gegen die verschwörungsideologische „Querdenken“-Bewegung sowie gegen Klimaaktivist:innen vorgehen zu können. Reul fordert insoweit die Zurückänderung des § 125 StGB auf den Stand von 1872. Auch in der Schweiz hat sich die Tendenz zu einer Ausweitung des Tatbestandes auf alle Versammlungsteilnehmer:innen abgezeichnet. Zwar bezieht sich der Wortlaut des Art. 260 StGB (Schweiz) auf alle Versammlungsteilnehmer:innen. Allerdings hatte das schweizerische Bundesgericht bislang die Anwendung des Art. 260 im Wege der grundrechtskonformen Auslegung auf solche Fälle begrenzt, in denen Beschuldigte die Gewalttätigkeiten zumindest gebilligt hatten. Dies hat sich mit den Prozessen im Zusammenhang mit der „Basel nazifrei“-Demonstration 2018 geändert, bei der gegen Teilnehmer:innen einer genehmigten antifaschistischen Gegenkundgebung Strafverfahren durchgeführt wurden, ohne diesen konkrete strafrechtlich sanktionierte Handlungen vorwerfen zu können, und diese nach dem Art. 260 StGB (Schweiz) auch zu Haftstrafen verurteilt wurden.

 Unsere Forderungen

Für uns ist klar: Das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit darf nicht noch weiter eingeschränkt werden! Eine Versammlung steht auch dann unter dem Schutz des Grundrechts auf Versammlungsfreiheiten, wenn aus ihr heraus Gewalttaten begangen werden. Versammlungsteilnehmer:innen, denen keine Gewalttätigkeiten nachgewiesen werden können, dürfen daher auch nicht bestraft werden.

Wir fordern daher:

  • Weiterhin die ersatzlose Streichung der §§ 129, 129a, 129b StGB.
  • Die Einstellung sämtlicher Verfahren im Rondenbarg-Komplex. In Bezug auf die noch nicht abgeschlossenen Ermittlungsverfahren fordern wir die Hamburger Justizsenatorin auf, durch Weisung die Verfahren einstellen zu lassen.
  • Keine Verschärfung des § 125 StGB hinzunehmen. Stattdessen ist er ersatzlos abzuschaffen.

Ebenfalls muss die Verschärfung der §§ 113 ff. und 125 StGB (Widerstand gegen bzw. tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamt:innen) durch das 52. Strafrechtsänderungsgesetz 2017, die auf eine Forderung der rechten Berufsvereinigung GdP zurückgeht, zurückgenommen werden.

Extinction Rebellion – Nicht die Helden, die wir verdient haben und ganz sicher nicht die, die wir gerade brauchen

Beschluss der zweiten Tagung des XIII. Bundeskongress am 9. Mai 2021

Die Aktions- und Organisationsformen von XR sind brandgefährlich für (junge) Aktivist*innen. Sie tragen eher dazu bei, das personelle Potential der Klimabewegung zu vermindern, als es zu vergrößern. Von den undurchsichtigen, wenig demokratischen Organisationsstukturen, einmal ganz abgesehen: Wenn XR online sensible Daten über die eigenen Leute zusammenträgt, ihr Aktionspotential abfragt, damit es die Geheimdienste nicht mehr selbst machen müssen, ist das in Zeiten, in denen in manchem Bundesland bereits Gefährder in Unendlichkeitshaft genommen werden können, geradezu eine Zuarbeit zur Repressionsmaschinerie.

Noch drastischer wird das nur in der „red handed“-Aktion, bei der direkt dazu aufgefordert wurde, sich den Sicherheitsbehörden auszuliefern – einfach nur, weil es einem dummen Wortspiel entspricht. Aber auch die Solidarisierungen mit der Polizei, während gleichzeitig Aktivist*innen die Solidarität entzogen wurde, weil sie sich im Angesicht von Repressionsmaßnahmen unhöflich geäußert haben, deutet in diese Richtung.

Daraus spricht aber mehr als eine übertriebene Hingabe zu Symbolen und Metaphern, nämlich eine Ideologie der Aufopferung. Der Aufruf zum „Klimahungerstreik“, bei dem sich junge Aktivist*innen körperlich selbst schaden und noch Gesundheitsschäden in Kauf nehmen sollen, dürfte das deutlichste Beispiel dafür sein. Es ist ebenso erschreckend wie konsequent, dass Teile von XR, die sich einem totalitären Zweck -nicht weniger als das eigene Aussterben zu verhindern – vollständig unterwerfen, dafür auch bereit sind, junge, engagierte Menschen zu verheizen.

Aber schon ihre Sprache zeigt, dass XR das Bedürfnis nach Selbstaufopferung ansprechen will. Danach, im Angesicht viel zu großer, gesellschaftlicher Probleme, die kein Einzelner lösen kann, sich durch Selbstaufopferung dennoch als Held fühlen zu können. Das Märtyrertum von XR ist letztlich nicht weniger eitel als die Idee, das Klima an der Supermarktkasse retten zu können – aber vor Allem genauso nutzlos. Dabei besteht die fast unlösbare Aufgabe „darin, weder von der Macht der anderen, noch von der eigenen Ohnmacht sich dumm machen zu lassen.“

Wir brauchen keine Helden: Wir brauchen einen Systemwechsel und vor Allem brauchen wir nicht nur einen Plan, wie klimaneutrales Wirtschaften möglich werden kann, dieser muss auch umgesetzt werden. Dafür braucht es nicht nur handlungsfähige Aktivist*innen – also außerhalb von Gewahrsamszellen und Intensivstationen – sondern Unterstützung aus breiten Teilen der Bevölkerung.

Statt bedeutungslosen Symbolen, braucht es Aktionen, die bereits auf das hindeuten, was man bewirken will. Wenig hilfreich waren dabei die Bilder aus Großbritannien, bei denen XR-Aktivisten in Hemd und Sakko Pendlerzüge in einem Arbeiterviertel blockierten: Dass diese Leute schon das klimaverträglichste verfügbare Transportmittel nutzten, aber vor Allem auch von ihrer Arbeit abhängig sind, ihr Überleben tatsächlich davon abhängt, schien den Rebellen gegen das Aussterben an dieser Stelle ebenso egal, wie die unglückliche, aber bezeichnende Symbolik ihrer Aktion.

Für diejenigen, die haben, ist Verzicht kein Problem. Für diejenigen, die bereits jetzt nichts bis wenig haben, ist es Verzicht dagegen keine Option, um das Klima zu retten. Dabei sind sie es auch, die als erste und am schärfsten unter den Folgen des Klimawandels zu leiden haben werden. Es ist gleichzeitig wenig verwunderlich, dass sie wenig Verständnis dafür haben, ihr wirtschaftliches Überleben heute zu opfern, damit Wohlhabendere morgen noch einen Planeten haben.

Dass die Aktionen von XR nirgendwohin zu führen scheinen, hat aber auch einen einfachen Grund: Inhalte sucht man vergebens. Protest wird zum Selbstzweck, der irgendwie darauf gerichtet sein soll, das Klima zu retten. Die inhaltliche Beliebigkeit offenbart, dass Extinction Rebellion auch offen für Menschenfeinde sein möchte, da jede*r mitmachen kann, auch wenn er oder sie „ein bisschen sexistisch oder rassistisch“ ist. Noch dazu kommen die Holocaustrelativierenden Aussagen des Mitbegründers Roger Hallams. Zwar distanziert sich der deutsche Ableger von diesen Aussagen, aber das ist ein weiterer Hinweis, dass Extinction Rebellion ganz offensichtlich schon im Ursprung ein Problem hat. Im besten Fall bleibt XR politisch-inhaltlich beliebig und so heißt es auf der deutschen Webseite der Bewegung, die Lösungen gebe es ja schon längst, die Regierungen müssten sie nur umsetzen. Im schlimmsten Fall verbirgt sich dahinter eine Vorstellung von esoterischer Tiefenökologie, die den Klimaschutz als „spirituelle“ Frage verhandelt und daher auch nicht auf reale Veränderung angewiesen wäre. Am Ende bleibt eine politische Selbstentmündigung, die nicht für konkrete Ziele und Inhalte streitet, daher auch nicht auf die Diskussion angewiesen ist, wie das Klima zu retten sein könnte, sich also auch der sozialen Frage nicht stellen muss, sondern auf die Errettung durch eine Autorität hofft und dieser die Gestaltung der gesellschaftlichen Verhältnisse überlässt. Dabei „rettet uns kein höh’res Wesen, kein Gott, kein Kaiser noch Tribun. Uns aus dem Elend zu erlösen können wir nur selber tun!“

Zum Beginn der zweiten Sammelphase der Berliner Initiative »Deutsche Wohnen & Co. enteignen!«: Bundesweite Unterstützungskampagne startet

Pressemitteilung vom 22.02.2021

Am Freitag, 26. Februar beginnt in Berlin die zweite Sammelphase des Volksbegehrens »Deutsche Wohnen & Co. enteignen!«, das Immobilienkonzerne mit Beständen über 3.000 Wohneinheiten in Berlin vergesellschaften und in Gemeingut überführen möchte. Zeitgleich startet eine bundesweite Unterstützungskampagne für »Deutsche Wohnen & Co. enteignen!«, die von Mieter*inneninitiativen und stadtpolitisch Aktiven aus ganz Deutschland getragen wird.

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Linksjugend [’solid] fordert Altmaier-Rücktritt

Pressemitteilung vom 16.12.2020

Die Linksjugend [’solid] reagiert empört darauf, dass Wirtschaftsminister Peter Altmaier der Öffentlichkeit laut Berichten des SPIEGEL länger als ein Jahr lang ein Gutachten vorenthalten hat, welches die begonnene Umsiedlung der Dörfer Keyenberg, Kuckum, Ober- und Unterwestrich und Berverath für den Tagebau Garzweiler hätte abwenden können.

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Wir suchen Verstärkung

Wir suchen Verstärkung in unserem Team in der Bundesgeschäftsstelle in Berlin. Wir wollen dieses Jahr folgende Stellen (neu) besetzen:

Du hast Fragen zum Stellenprofil, zum Verfahren etc.? Dann wende dich gerne an info@linksjugend-solid.de.

Solidaritätserklärung mit den streikenden Beschäftigten im ÖPNV

Wenn wir die Klimakatastrophe noch stoppen wollen, müssen wir den Autoverkehr deutlich reduzieren. Nur mit einem guten öffentlichen Nahverkehr können die CO2-Emissionen im Verkehr deutlich verringert und damit dafür gesorgt werden, dass der Verkehrsbereich endlich seinen Beitrag zur Einhaltung der Pariser Klimaziele beiträgt. Gute Bus- und Bahnanbindung mit kurzen Wartezeiten, verlässlichen Anschlüssen, dichterer Taktung, neuen Haltestellen und Linien sind Voraussetzung für das Gelingen der Mobilitätswende.

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Pressemitteilung von Die Linke.SDS und linksjugend [ˈsolid] zur Situation der Studierenden

Die Corona-Krise hat vielen Studierenden ihren Job gekostet und sie an den Rand der Existenz gedrängt. Doch während Konzerne mit zahlreichen milliardenschweren Konjunkturmaßnahmen gestützt werden, tauchen Studierende im Konjunkturprogramm gar nicht erst auf. Eine der wenigen Hilfen in der Corona-Zeit sind zinslose Darlehen. Auch die nun von Bildungsministerin Karliczek angekündigten Zuschüsse in Höhe von 500€ sind eine Farce. Als Sozialistisch-Demokratischer Studierendenverband (Die Linke.SDS) und linksjugend [ˈsolid] fordern wir deshalb:

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Pressemitteilung der linksjugend [‘solid] zur Situation in den griechischen Flüchtlingslagern

In den Flüchtlingslagern auf den griechischen Inseln leben mehr als 42.000 Menschen. Die Verhältnisse in diesen Lagern sind bereits ohne Coronakrise menschenunwürdig: Es gibt kaum Medikamente, unzureichend sauberes Trinkwasser und Lebensmittel; Heizung, Strom und Decken fehlen. Die sanitären Zustände sind katastrophal und tragen dazu bei, dass sich in den Lagern, in denen Menschen zu Tausenden auf engstem Raum leben, Krankheiten wie ein Lauffeuer ausbreiten.

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