Ergänzender „Antrags-BuKo“ 2021

Beschluss des XIII. Bundeskongress 2020 am 14. November 2020

Der Bundeskongress beschließt die Intention, im ersten Quartal 2021 eine zweite Tagung des
Bundeskongresses zur Durchführung von Antragsdebatten anzusetzen. Der Länderrat wird
mit der Festlegung eines genauen Termins beauftragt. Es wird festgestellt, dass hierfür weiterhin die Delegierten des Bundeskongresses 2020 gewählt sind. Neuwahlen der Delegierten sind dementsprechend für die zweite Tagung nicht notwendig.

Diese soll eintägig online stattfinden und mindestens vier Stunden Zeit als
Antragsphasen bereitstellen. Sofern nicht dringend nötig, sollen auf diesem keine
Wahlen stattfinden.

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