Auszug aus dem Leitantrag 2015

Beschluss des Bundeskongress 2015.

Seit dem Ausbruch der Wirtschaftskrise 2009 formieren sich in den öffentlichen Diskursen in Europa wieder vermehrt rassistische Sterotype. Doch Rassismus und Fremdenfeindlichkeit sind nicht erst seit der Krise an der Tagesordnung, sondern tief in der Gesellschaft und dem Staat verankert. Sie gehen von Alltagsrassismus über Racial Profiling* bis hin zu den Morden des NSU. In der neuen Partei AfD wird dieses Gedankengut hoffiert und durch bürgerlichen Anstrich „salonfähig“ gemacht. Doch Rassismus gibt es nicht nur in der AfD, es gibt ihn in unterschiedlicher Ausprägung in allen Parteien.

In den letzten Monaten kam es wöchenlich in Dresden aber auch in anderen Städten zu rasssistischen Aufmärschen sogenannter Patriotischen Europäer*innen, welche der Hass und die Vorurteile gegen alles (vermeintlich) Nicht-Deutsche eint.  Seit dem Aufkeimen dieser sogenannten „Montagsspaziergänge“ kommt es vermehrt zu Brandanschlägen auf Geflüchtetenlager und Gewalt gegen Refugees. In Talkshows wurde PEGIDA Anhänger*innen eine unkritische Plattform geboten und durch Gesprächsangebote ihren rassistischen und menschenfeindlichen Ressentiments Legitimität gegeben.  Dies zeigt uns eindrücklich – Rassismus ist keine Meinung, sondern ein Verbrechen. Deshalb bleiben wir dabei, wir werden nicht mit PEGIDA & CO reden, sondern uns ihnen in den Weg stellen. Wo ihr Rassismus anfängt, hört für uns die Meinungsfreiheit auf.

„Im Dezember 1992, nach den Pogromen von Rostock-Lichtenhagen, Hoyerswerda, Mölln usw. beschloss der Bundestag die Abschaffung des Grundrechts auf Asyl. Dies wurde mit der vermeintlichen Angst der Bevölkerung begründet, die die Politik ernst nehmen müsse. Damit wurden Täter zu Opfern und Opfer zu Tätern gemacht und die Bedingungen für Geflüchtete massiv verschlechtert. Heute, mehr als 20 Jahre nach der Aufhebung des Grundrechts auf Asyl, ist eine erneute Verschärfung der Asylgesetzgebung in Deutschland geplant. Refugees werden durch diese kriminalisiert und unter Generalverdacht gestellt. Die Möglichkeit ihrer Inhaftierung ist an Kriterien gebunden, die praktisch jeder Refugee erfüllt. Ihre Ausgrenzung und Isolation von der Gesellschaft wird gefördert und immer weiter manifestiert. Ein abgelehnter Asylantrag, auch unter der scheinheiligen Begründung durch Dublin III, führt zu sofortigem Einreise- und Aufenthaltsverbot auf deutschem Boden der/s jeweiligen Geflüchteten.

Auch die EU-Organisation FRONTEX wird nicht, wie von vielen Seiten gefordert, an die Rettung von Menschenleben gebunden. Stattdessen wird sie durch die Erweiterung um FRONTEX PLUS/Triton und Eurosur noch menschenfeindlicher gemacht und ihre Kompetenzen bezüglich der Abschottung Europas durch militärische Mittel ausgeweitet. Seenotrettung von Refugees innerhalb europäischer Grenzen bleibt strafbar, da sie als „Schlepperei“ definiert wird, sobald die Geretteten auf europäischem Festland ankommen. So kommt es, dass Jahr für Jahr Tausende Menschen an den Außengrenzen der EU sterben.

Diegenigen Refugees, die es dennoch nach Europa schaffen, werden aufgelesen und nach „Prüfung“ des Status alsbald wieder abgeschoben, sodass vielen nur der Schritt in die Illegalität bleibt. Ihre Situation ist von staatlicher Repression, gesellschaftlicher Ausgrenzung und Angst vor Gewalt geprägt. Aber es gibt Widerstand: Refugees ermächtigen sich selbst, gehen bundesweit auf die Straße und besetzen Gebäude.

Willkommenskultur praktisch machen! Im Sinne einer antirassistischen, menschenfreundlichen Politik wollen wir Geflüchtete sowohl individuell und in Bündnissen vor Ort unterstützen. Wir setzen uns für globale Bewegungsfreiheit und die Auflösung der menschenverachtenden Europäischen Außengrenzen ein. Deshalb unterstützen wir Blockaden rassistischer „Spaziergänge“, Soli-Konzerte und Spendenkampagnen für Refugees und praktische Hilfe in Geflüchtetenlager. Wir suchen den Austausch mit Refugees, unterstützen sie in ihrem Kampf um Selbstbehauptung und treten für sichere Fluchtwege ein.

* Als racial profiling bezeichnet man das Handeln von Polizei-, Sicherheits-, Einwanderungs- und Zollbeamt*innen, wenn dieses auf allgemeinen Kriterien wie „Rasse“, ethnischer Zugehörigkeit, Religion und nationaler Herkunft einer Person basiert

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