Keine Sicherheit für Sinti, Roma und Homosexuelle in Serbien, Mazedonien und Bosnien-Herzegowina

Der Bundessprecher*innenrat und der Bundesarbeitskreis No Borders der linksjugend [’solid] kritisieren den Gesetzesentwurf der Bundesregierung aufs Schärfste.

Bereits vor wenigen Wochen hat die Bundesregierung die Staaten Serbien, Mazedonien und Bosnien-Herzegowina zu „sicheren Herkunftsländern“erklärt und damit beschlossen, dass Asylanträge aus diesen Ländern pauschal abgelehnt werden. Die Abschottungspolitik der Bundesregierung kann jedoch noch durch die Ablehnung der Gesetzesinitiative im Bundesrat am 19. September verhindert werden. „Die Gesetzesinitiative der Bundesregierung ist schlichtweg eine bodenlose Frechheit und muss im Rat abgelehnt werden“, so Miriam Strunge, Bundessprecherin der linksjugend [’solid]. „Wer Menschen trotz offensichtlicher Diskriminierung in den Herkunftsländern das Recht auf Asyl verwehren will, nimmt es mit den Menschenrechten wohl nicht so genau“.

In den drei Staaten kommt es immer wieder zu rassistischen Übergriffen sowie Verfolgungen von Homosexuellen. Insbesondere Roma sind von lebensgefährdender Ausgrenzung in den Herkunftsländern betroffen. Dabei werden diese offenliegenden Fakten von Seiten der Bundesregierung bewusst außer Acht gelassen und schutzsuchende Menschen gegeneinander ausgespielt. Die Einordnung immer weiterer Länder als „sichere Herkunftsländer“ ist Teil einer zunehmenden Abweisung von Geflüchteten in Deutschland und ganz Europa und eine fortschreitende Aushebelung des Rechts auf Asyl. Die Konsequenzen sind verheerend, abgeschobene Geflüchtete sind von Tod, Folter, Diskriminierung, Armut und Ausgrenzung betroffen. Aus berechtigter Angst vor einer Abschiebung tauchen Geflüchete unter und müssen in Deutschland ein illegalisiertes Leben in Armut führen.

Deutschlands ohnehin mangelhafte Umsetzung des Menschenrechts auf Asyl darf auf keinen Fall weiter ausgehöhlt werden. Die linksjugend [solid] appelliert daher an die Vertreter*innen der Länder ihre Zustimmung zum Gesetzentwurf am 19. September im Bundesrat zu verweigern.

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