Hier findet sich die PM als PDF: PM_Polizeieinsatz_Connewitz
Nach den Ereignissen der Silvesternacht in Leipzig überschlugen sich die Informationen zu den Geschehnissen. Nur wenige Stunden nach den Auseinandersetzungen am Connewitzer Kreuz verbreitete die sächsische Polizei eine Pressemitteilung, die aufgrund von Hinweisen vor allem kritischer Journalist*innen im Nachgang revidiert und eingeschränkt werden musste.
Auch Juliane Nagel, Stadträtin und Mitglied des sächsischen Landtages sowie Michael Neuhaus, Stadtrat und Bundessprecher des Jugendverbandes linksjugend [ˈsolid], meldeten sich in der darauffolgenden Debatte zu Wort. Sie stellten die Frage, ob die Einsatztaktik der Polizei auf Deeskalation ausgerichtet war und kritisierten die Informationspolitik der sächsischen Polizei.
Die Polizei reagierte hierauf auf ihrem offiziellen Twitter-Account empört mit dem Vorwurf, Nagel und Neuhaus hätten angeblich vor, „schwerste Straftaten zu relativieren“ und unterstellte den beiden eine Argumentation, die „man sonst eher aus einer anderen Ecke kennt“. Später verkün- dete die Polizei via Twitter an Michael Neuhaus gerichtet, dieser würde die Polizei als Feind ansehen und schrieb: „Wer die Polizei als Feind ansieht, hat das Grundgesetz nicht verstanden“. Allerdings wurde nie geäußert, die Polizei sei – wie unterstellt – ein Feind. Neuhaus hat lediglich davon gesprochen, dass es in Connewitz auch Feiernde gegeben habe – eine Vokabel, die die sächsische Polizei in Form von „Feierlichkeiten“ selbst verwendet hat. Ferner rückte die Polizei kritische Bemerkungen damit in die Nähe zur Verfassungsfeindlichkeit. Beide Tweets wurden vielfach medial geteilt [1] und z. B. vom Deutschlandfunk aufgegriffen. Das Anprangern von gewählten Stadträt*innen und weiterer Bürger*innen auf Grundlage einer fehlerhaften Presse- mitteilung stellen eine Verletzung des Neutralitätsgebotes dar. So trug u. a. die Polizei erheblich dazu bei, die öffentliche Debatte im Sinne einiger bestimmter politischer Akteure auf Grundlage falscher oder ungenauer Tatsachenbehauptungen nach rechts zu verschieben. In deren Verlauf wurde sogar das Verbot der Partei DIE LINKE gefordert (Junge Union Sachsen) und DIE LINKE in die Nähe eines angeblichen Linksextremismus gerückt. Gerade vor dem Hintergrund des Leipziger OBM-Wahlkampfes ist die parteiische Öffentlichkeitsarbeit der sächsischen Polizei besorgniserregend.
Hierzu Michael Neuhaus: „Es ist die Aufgabe aller demokratischen Kräfte, insbesondere von Oppositionsparteien, staatliches Handeln kritisch zu begleiten und zu hinterfragen. Wenn die sächsische Polizei Stadträtinnen und Stadträte deshalb öffentlich anprangert und einem Shitstorm bis hin zu Morddrohungen aussetzt, ist das im besten Falle rufschädigend und im schlimmsten Fall demokratiegefährdend.“
Juliane Nagel ergänzt: „Die Polizei hat das Neutralitätsgebot verletzt. Es ist besorgniserregend, wenn die Polizei auf eine populistische Kommunikationsstrategie setzt, dabei sogar fehlerhafte Informationen verbreitet und danach weiterhin an diesen offensichtlich falschen Informationen festhält. Wir fordern deswegen eine öffentliche und glaubhafte Entschuldigung, stehen jedoch auch jederzeit für Gespräche zur Verfügung.“