Anreiseinformationen

Das Sommercamp 2019 findet auf der Burg Lutter in Lutter am Barenberge statt.

Die genaue Adresse lautet:

Auf der Burg
38729 Lutter am Barenberge

Die Homepage der Burg findet ihr HIER.

Es wird in diesem Jahr KEINEN Shuttle geben. Bitte reist selbstverantwortlich an und beachtet die Hinweise dazu.

Anreise mit Bahn und Bus

Salzgitter- Ringelheim heißt der nächstgelegene Bahnhof. Es kommen dort mehrmals täglich Züge aus Braunschweig, Hannover und Kreiensen an.
Aus Salzgitter-Ringelheim fahren Busse der Linie 650 Richtung Seesen über Lutter am Barrenberge.
Samstags ab Mittag und Sonntags fahren die Busse nur, wenn ihr eine Fahrwunsch unter der Telefonnummer 05381/1455 mindestens eine Stunde vor Abfahrt, anmeldet.
In Lutter steigt ihr am Marktplatz aus und lauft 60m bergauf, an der Kirche vorbei.
Dort seht ihr unsere Hofeinfahrt. Den Kopfstein gepflasterten Weg folgt ihr bis zur Kreuzung unter einer großen Kastanie.
Das Fachwerkhaus links ist unser Tagungshaus.
Der Fußweg beträgt etwa 100 Meter.
Die Anreise mit Bus und Bahn ist auch über Goslar oder Seesen möglich.

Anreise mit dem Auto

Mit dem Auto nehmt ihr von der A7 die Abfahrt Bockenem/Lutter, folgt der Beschilderung nach Lutter über Bodenstein.
In Lutter gibt es nur zwei Türme, den Kirchturm und den Burgturm, der auf unserem Gelände steht. Beide seht ihr schon von weitem.

Bitte fahrt nicht von vorne auf den Burghof, sondern nutzt für die Anfahrt mit dem Auto die rückseitige Straße, die passenderweise „Hinter der Burg“ heißt. Es stehen hier nur eine begrenzte Anzahl von Stellplätzen zur Verfügung. Habt deshalb bitte Verständnis, wenn wir euch bitten müssen, das Auto anderswo im Ort abzustellen.

Anreise mit dem Fahrrad

Mit dem Fahrrad erreicht ihr uns über den Königsweg oder Ostlutter oder Neuwallmoden ohne auf größeren Straßen fahren zu müssen.

Erstattung der Fahrtkosten

Pro zurückgelegten Kilometer vom Wohnort (gem. osm.org – OSRM) erhalten Mitglieder einen Zuschuss von 10 Cent zur Anreise, unabhängig vom gewählten Verkehrsmittel.
Maximal werden nur die tatsächlich entstandenen Kosten erstattet, die nachgewiesen werden müssen (zum Beispiel durch ein Ticket).
Teilnehmer*innen aus Niedersachsen, Hamburg, Bremen können ihre Anreisekosten nur in Ausnahmefällen geltend machen.

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