Der Bundeskongress 2018 hat beschlossen:
„Trans* bezeichnet den Widerspruch zwischen dem selbst erlebten Geschlecht und der bei Geburt zugeschriebenen Geschlechtszugehörigkeit. Die Bestimmung der Geschlechtszugehörigkeit kann nur über die Selbstbeschreibung erfolgen. Diese ist möglich, sobald Kinder sich ihrer Identität bewusst werden und entsprechende Ausdrucksmöglichkeiten haben.
Die gegenwärtige wissenschaftliche und gesellschaftliche Debatte über Geschlechtszugehörigkeit ist von Widersprüchen, Unwissenheit und Spekulationen geprägt. Aus dieser Situation heraus erfahren viele trans* Kinder (und auch die Familien) eine Pathologisierung, wenn sie versuchen, Anerkennung für ihre Geschlechtszugehörigkeit zu erlangen.
Zur gesellschaftlichen Anerkennung der Geschlechtsidentität ist ein Gutachten notwendig. In diesen wird nach unklaren Kriterien die Geschlechtsidentität „geprüft“ und „bestätigt“. Ganz unabhängig von der Tatsache, dass es sich bei der Geschlechtsidentität um etwas handelt, dass von außerhalb nicht geprüft und bestätigt werden kann.
Leider besteht ohne positive „Begutachtung“ kein Anspruch auf die Verwendung der richtigen Geschlechtsbenennung und des meist neu gewählten Vornamens. So sind die Kinder im Umgang mit Institutionen (KiTas, Schulen etc.) auf den „guten Willen“ der Leitung angewiesen, dass diese die Geschlechtsidentität der Kinder akzeptieren.
Diese Situation stellt die Kindern und Familien vor vielerlei Hürden: ärztliche und psychotherapeutische Termine, finanzielle Kosten, kraftraubende Auseinandersetzungen und Verhandlungen mit offiziellen Stellen, welche häufig psyhische Probleme bei allen Beteiligten hervorrufen.
Aus der derzeitigen problematischen Lage heraus, zur Stärkung der Rechte von trans* Kindern fordern wir:
- Abschaffung der Diagnose von Trans* als Erkrankung, Störung oder Dysphorie
- Abschaffung von Zwangstherapie
- Freier Zugang zu verschieden notwendigen Maßnahmen (medikamentöse Maßnahmen, begleitende Psychotherapie, Operationen – sofern gewünscht) bei Übernahme der Kosten durch die Krankenkassen zur Vorbeugung oder Behandlung möglicher psychischer Folgen durch Dysphorie oder Stigmatisierung
- Einrichtung von Anlaufstellen für trans* Kindern, die keine Unterstützung der Familie erfahren, Gewährleistung einer Unterstützung mindestens bis zur Anerkennung der Geschlechtsidentität
- Anerkennung der Geschlechtsidentität durch Änderung des Vornamens- und Geschlechtseintrages ohne Begutachtungsprozess, Wartezeiten und v.a. ohne Altersuntergrenzen
- klare Richtlinien für die Leitung von Bildungseinrichtungen im Umgang mit trans* Kindern
- Schulung des Personals an Bildungseinrichtungen (KiTas, Schulen etc.) im Umgang mit trans* Kindern
- Projektveranstaltungen an KiTas, Schulen, etc. zur Aufklärung der Kinder und Jugendlichen über Trans*
- die staatliche Unterstützung von Organisationen, die sich mit dem Thema auseindersetzen, z.B. Trans-Kinder-Netz e.V.“
Der Antrag beruht auf einem Positionspapier des Trans-Kinder-Netz e.V., dem wir für die Erlaubnis der Weiterverwendung herzlich danken. Das Positionspapier findet sich hier.